D R E I   E U R O - die junge Pflegeversicherung - besser man hat - als man hätte!

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DREI  EURO - Die Detail-Infos

Warum sollte ich überhaupt an eine Pflegeversicherung denken, ich habe doch die Pflegepflichtversicherung?
Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung leistet mit Wirksamwerden des Pflegestärkungsgesetze II seit 1.1.2017 maximal 2.005 Euro monatlich im höchsten Pflegegrad 5 bei vollstationärer Pflege. In den Pflegegraden 1 bis 4 und bei teilstationärer und vor allem bei häuslicher Pflege wird davon nur ein Bruchteil gezahlt.
Ein Pflegeheimplatz kostet aber im Bundesdurchschnitt knapp 3.500 Euro monatlich. Hinzu kommen aber noch Kosten der persönlichen Lebensführung.
Insbesondere jüngere Menschen, die noch nicht genug Eigenkapital aufbauen konnten, sind damit überfordert.

Ich bin über meine Private Krankenversicherung pflegepflichtversichert. Was muss ich da beachten?
Bei der privaten Pflegepflichtversicherung gibt es bezüglich der dort versicherten Leistungen keinerlei Unterschiede zur Pflegepflichtversicherung innerhalb der Sozialversicherung. Beide decken nur Teilleistungen ab.

Handelt es sich bei "DREI EURO" um einen Tarif, der nur für junge Menschen geeignet ist?

JEIN, ich empfehle diesen Tarif vorzugsweise für alle Menschen etwa bis Alter 50 oder kurz darüber. Der Grundtenor ist, dass man zunächst für einen marginalen Beitrag (bis Alter 50 z.B. 3,- Euro, ab Alter 51 z.B. 9,- Euro) versichert ist und dann immer noch überlegen kann, ob es irgendwann "andere" oder "bessere" Angebote gibt. Besonders aber für junge Menschen (mit kleinen Kindern, ohne große Kapitaldecke, mit risikoreichen Hobbys, mit unzureichender BU-Vorsorge, mit nur einem Verdiener, mit großen Plänen für die Zukunft, mit noch nicht beendeter Ausbildung, mit, mit …?) ist dieses Angebot wie maßgeschneidert.
Ältere Menschen hingegen gehen anders an diese Problematik heran. Sie haben ganz andere finanzielle Möglichkeiten und suchen eher eine "endgültige" Lösung.

Wie viel kostet der angebotene Tarif monatlich?
Kinder von Geburt an und Jugendliche bis Eintrittsalter 20 Jahre zahlen für ein versichertes Pflegetagegeld von 50 Euro eine Prämie von 8,00 Euro monatlich.
Erwachsene im Eintrittsalter zwischen 21 und 50 Jahren zahlen bei gleicher Absicherung 3,00 Euro monatlich.
Ab Alter 50 erhöht sich die Prämie (auch für schon länger Versicherte) auf mindestens 9,00 Euro monatlich.

Was bekomme ich dafür?
Eine Pflegetagegeldversicherung im Tarif OLGAflexRI der HALLESCHEN Krankenversicherung über beispielsweise 50 Euro. Die Buchstaben RI stehen dabei für Risiko. Es werden keine Alterungsrückstellungen gebildet.
Versichert sind (bei 3,- Euro Monatsbeitrag) folgende Pflegetagegelder (PTG) in den jeweiligen Pflegegraden (PG):
bei vollstationärer Pflege:
100 % = 50 Euro PTG (ca. 1.500 Euro monatlich) in PG 2 bis 5
10 % = 5 Euro PTG (ca. 150 Euro monatlich) in PG 1
bei teilstationärer bzw. häuslicher Pflege:
100 % = 50 Euro PTG (ca. 1.500 Euro monatlich) in PG 4 und 5
70 % = 35 Euro PTG (ca. 1.050 Euro monatlich) in PG 3
30 % = 15 Euro PTG (ca. 450 Euro monatlich) in PG 2
10 % = 5 Euro PTG (ca. 150 Euro monatlich) in PG 1

Ist das alles?
Nein, natürlich nicht. Hier kommen auszugsweise weitere Details:
• Bis zu 150 Euro Pflegetagegeld kalendertäglich in 5-Euro-Schritten sind versicherbar
• Werterhaltungsgarantie über lebenslange Dynamisierung ohne Altersbegrenzung und auch im Leistungsfall
• Extrazahlung bei erstmaligem Eintritt in die PG 4 und 5 in Höhe des dreifachen Tagessatzes (bei 50 Euro wären das 150 Euro x z.B. 30 Tage = 4.500 Euro)
• Unfallhilfe: zusätzlich 150 Tage zusätzliches Pflegetagegeld bei unfallbedingter Pflegebedürftigkeit
• Beitragsbefreiung ab PG 4 bzw. 5 (die tarifliche Leistung wird um den zu zahlenden Beitrag aufgestockt)
• Weltweite Geltung; lediglich beim Abschluss muss der Versicherte einen deutschen Wohnsitz besitzen
• Beim Abschluss muss eine deutsche Pflegepflichtversicherung bestehen
• Es gibt keine Wartezeiten 
• Mindestvertragsdauer zwei Jahre, Sonderkündigungsrecht bei Prämienerhöhungen

Wie wird der Pflegegrad ermittelt?
Nach den Vorgaben des Sozialgesetzbuches (SGB XI) und auf Antrag nach ADL-Punkten (Activities of daily living).

Folgende sechs ADL-Kriterien gelten:
• An- und Auskleiden
• Einnehmen (nicht das Zubereiten!) von Mahlzeiten und Getränken
• Waschen
• Fortbewegen im Zimmer
• Aufstehen- und Zu-Bett-gehen
• Verrichten der Notdurft  

Gibt es Gesundheitsfragen bei der Antragstellung?
Ja, diese sollten aber für die allermeisten jüngeren Antragstellern kein Problem darstellen!
Eine Gesundheitsprüfung (z.B. bei einem Arzt oder durch ein Blutbild) ist nicht vorgesehen.

Sind mir die beispielsweise drei Euro Monatsbeitrag (für Eintrittsalter 21 bis 50) garantiert?
Nein! Der Versicherer kann von seinem Recht auf Nachkalkulation Gebrauch machen und die Prämien erhöhen.
Wenn zu viele Kunden pflegebedürftig werden, würden also die Prämien steigen. Da dies aber bei jüngeren Kunden nicht zu erwarten ist, dürfte es keine oder nur ganz geringe Prämiensteigerungen geben. Sie hätten dann zudem ein Sonderkündigungsrecht!

Der Monatsbeitrag bleibt also bis zum 60. Lebensjahr relativ konstant?
JEIN! Mit 51 gibt es eine Beitragsstufe, die für diese Altersgruppe aber immer noch sehr niedrig ist.
ABER:
Wie Sie aber schon gehört haben, handelt es sich um einen Tarif ohne Alterungsrückstellungen. Das hat zur Folge, dass die Prämien im Alter überdimensional steigen werden. Der Versicherer bietet Ihnen daher in regelmäßigen Abständen an, die Prämien zu erhöhen, um langsam Alterungsrückstellungen aufzubauen. Sie müssen diese Angebote aber nicht annehmen, wenn Sie das nicht wollen.

Welchen Grund könnte es geben, die Prämiensteigerung anzunehmen?
Wenn Sie diesen Tarif nur als absolut preiswerte temporäre Pflegeabsicherung in jungen Jahren ansehen - KEINE!
Sie wissen dann, dass der Tarif im Alter viel teuer wird (so, als hätten sie ihn erst mit Alter 60 abgeschlossen).
Wenn Sie damit leben können, ist das in Ordnung.
Sie können den Tarif aber auch lebenslang bedienen und die preisgünstige Anfangsphase ausnutzen. Wenn Sie das wollen, wäre eine Annahme der Erhöhungsangebote ab einem bestimmtem mittleren Alter sicher sinnvoll.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegetagegeld und Pflegerente?
Das Pflegetagegeld ist ein Produkt der Krankenversicherung und bildet kein Kapital. Die Pflegerentenversicherung ist ein Produkt der Lebensversicherung und bildet Kapital, was bei einer Kündigung oder im Todesfall ausgezahlt werden kann. Pflegetagegeld-Versicherungen können Prämiensteigerungen unterliegen. Bei Pflegerentenversicherungen können nur die Überschüsse reduziert werden.

Zurück zu "DREI EURO". Was passiert im Alter 60?
Spätestens am 1. Januar nach Ihrem 60. Geburtstag müssen Sie den Tarif auf die dann aktuelle Prämie umstellen - oder Ihnen wird gekündigt!
Die bei der Umstellung fällige Prämie kann dann 100 Euro und mehr betragen.

Und wie bin ich dann oberhalb Alter 60 abgesichert, wenn ich diese hohen Prämien nicht zahlen will?
Sie sind dann nicht mehr pflegeversichert, sofern Sie nicht rechtzeitig eine andere Vorsorge getroffen haben.
Dazu müssen wir etwas weiter ausholen:

A.
Sie haben das beim Abschluss des Tarifes schon gewusst und Sie haben bis zum Alter 60 für die Altersvorsorge, für die Pflegevorsorge und für tausende andere Risiken (kaputte Waschmaschine, neues Auto, neue Wohnung, lange Krankheit...) entsprechend hohes Kapital gebildet. Damit könnten Sie möglicherweise eine längere Pflegebedürftigkeit finanzieren!

B.
Sie haben das beim Abschluss des Tarifes schon gewusst und gehören ausgerechnet zu den wenigen Menschen, die im jugendlichen Alter pflegebedürftig werden. Bei Pflegegrad 4 und 5 hätten Sie zumindest finanziell kein Problem. Der Vertrag würde beitragsfrei fortgeführt, solange Pflegebedürftigkeit besteht. Bei vorhandenen PG 1 bis 3 wären Sie ebenfalls schlecht beraten, den Vertrag nun mit 60 zu kündigen! Sie erhalten die versicherten Leistungen, müssen dafür aber die höheren Beiträge zahlen. Am Ende verbleibt trotzdem ein Überschuss.

C.
Wenn Sie glauben, auf Lebenszeit mit drei Euro monatlicher Prämie ordentlich pflegeversichert zu sein, ist dieser Tarif für Sie nicht geeignet!

Welche Alternative habe ich?
NACHDENKEN!
Zum Beispiel darüber
• ob Sie einen anderen Tarif kennen, der für diese niedrige Prämie über so viele Jahre eine so hohe Absicherung garantiert?
• wie viel Sie zahlen müssten, wenn Sie von Anfang an einen Tarif mit Alterungsrückstellungen abgeschlossen hätten?
• was mit diesen gezahlten Prämien passieren würde, wenn Sie glücklicherweise nie pflegebedürftig werden?
• welche neue, innovative Tarife in den nächsten 20 Jahren wahrscheinlich noch auf den Markt kommen werden?
• wie hoch das Risiko der Pflegebedürftigkeit in jungen Jahren eigentlich ist - und wie viel Sie dafür ausgeben wollen?
• was bei einer Pflegebedürftigkeit in jungen Jahren passieren würde, wenn Sie diesen Tarif NICHT abgeschlossen hätten?
• welchen Wert für Sie drei Euro haben - im Vergleich zu den tatsächlich hohen Kosten einer Pflegebedürftigkeit?
• warum Sie 40 oder noch viel mehr Euro monatlich für ein Risiko ausgeben sollten, was möglicherweise nie eintritt?
• wie viele anderen Risiken es im Leben gibt - und ob Sie nicht lieber auf Eigenverantwortung setzen sollten?
• ob man wirklich alles im Leben versichern und vorausplanen kann?
• wie viel Sie zuletzt Trinkgeld beim Friseur oder im Restaurant gegeben haben?
• wie viel diese Risikoabsicherung eigentlich kostet, nämlich beispielsweise über 25 Jahre (Eintrittsalter 35 bis Alter 60) gerade mal in Summe etwas mehr als 1.000 Euro!
• und...
• und...
• und...
Dringend nachdenken sollten Sie aber vor allem über die Frage, wie Sie ab 61 versichert sein wollen!!!
Wenn Sie genug Kapital gebildet haben, können Sie dem gelassen entgegensehen...

Wo könnte ich das eingesparte Geld zur Kapitalbildung anlegen?
Wo Sie wollen! Sie allein entscheiden das!
Wir empfehlen Ihnen eine breite Streuung, immer auch unter Einbeziehung von Edelmetallen. Sie können an der Börse investieren, in andere Sachwerte, Antiquitäten oder Immobilien.
Edelmetalle sind deshalb interessant, weil sie jederzeit schnell wieder in Geld umgewandelt werden können.
UNSERE TIPPS:
• Goldsparen ab 25 Euro monatlich, niedrige Nebenkosten, physische Auslieferung ab 1 oz (31,103 g), jederzeit verfügbar! INFO
• Basisrente - steuerlich gefördert und garantiert im Alter verfügbar (für einen Teil des Anlagebetrages empfohlen!)
• Private Rentenversicherung mit 3,5 % Gesamtverzinsung (Achtung - in den Anfangsjahren nur eingeschränkt verfügbar!) 

Kann ich auch von Beginn an ein höheres Pflegetagegeld versichern?
JA, das ist möglich. In der folgenden Tabelle sind beispielhafte Prämien genannt. Wie Sie sehen, steigen diese proportional an. Zwischenbeträge können Sie so leicht selbst ermitteln.

versichertes Pflegetagegeld

Eintrittsalter 0 bis 20 Eintrittsalter 21 bis 50 Eintrittsalter 51 bis 60
50 Euro 8,00 Euro p.m. 3,00 Euro p.m. 9,00 Euro p.m.
75 Euro 12,00 Euro p.m. 4,50 Euro p.m. 13,50 Euro p.m.
100 Euro 16,00 Euro p.m. 6,00 Euro p.m. 18,00 Euro p.m.
125 Euro 20,00 Euro p.m. 7,50 Euro p.m. 22,50 Euro p.m.
150 Euro 24,00 Euro p.m. 9,00 Euro p.m. 27,00 Euro p.m.

Ich habe gesundheitliche Probleme und kann nicht alle drei Gesundheitsfragen mit NEIN beantworten. Kann ich den Tarif trotzdem abschließen?
Ja, unter bestimmten Umständen ist trotzdem ein Versicherungsabschluss möglich. Sie müssen dann den normalen Vollversicherungs-Antrag nutzen, der detaillierte Gesundheitsfragen beinhaltet. Je nach den dort gemachten Angaben kann dann eine normale Policierung erfolgen oder Sie erhalten ein Angebot mit Prämienzuschlag (z.B. bei Bluthochdruck) oder gar eine Ablehnung.

Meine Kinder im erwachsenen Alter sehen keine Notwendigkeit für eine zusätzliche Pflegeabsicherung. Ich als Vater im gesetzten Alter sehe das anders. Darf ich für meine Kinder einen "DREI EURO"-Vertrag abschließen?
JA, das ist möglich, Sie können Versicherungsnehmer und Beitragszahler sein! Der Abschluss ist sowohl mit dem hier verfügbaren Papierantrag, als auch online möglich. In beiden Fällen ist es sinnvoll, für jedes Kind einen separaten Antrag zu stellen, um eine spätere eigene Fortsetzung des Vertrages zu vereinfachen.
PS: Für minderjährige Kinder ist es normal, dass die Eltern als Versicherungsnehmer und Beitragszahler auftreten.

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